Dachaufsetzer

Vielleicht ist Ihnen das auch schon mal passiert. Im Rückspiegel nähert sich ein mit leicht überhöhter Geschwindigkeit fahrender PKW und scheint es äußerst eilig zu haben. Auf dem Dach erkennen Sie ein blinkendes Schild mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“. Wie sollten Sie sich in einer solchen Situation verhalten? Machen Sie sich selbst ein Bild davon:

Freiwillige Feuerwehren, wie es alle vier der Stadt Olching sind, haben keine ständig einsatzfähige Besatzung im Gerätehaus stationiert. Im Bedarfsfall (bei der Feuerwehr Geiselbullach ca. 150 mal pro Jahr) werden die aktiven Feuerwehrmänner und -frauen über sogenannte Funkmeldeempfänger oder Piepser alarmiert und versuchen dann schnellstmöglich ins Feuerwehrhaus zu gelangen, um dort die Einsatzfahrzeuge zu besetzen.

Sonderrechte gem. Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung sind nicht fahrzeug-, sondern personenbezogen und gelten für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren ab dem Zeitpunkt der Alarmierung. Somit auch im eigenen Privat-PKW auf dem Weg ins Feuerwehrhaus. Dies bedeutet eine Befugnis zur Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sowie bestehender Vorfahrtsregeln, in angemessenem Maße, „soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“ (§ 35 (1) StVO). Laut diesen gesetzlichen Vorschriften und einstimmigen Gerichtsurteilen, darf also nicht nur im Feuerwehrauto, sondern auch auf dem Weg zum Feuerwehrhaus schneller gefahren werden, vor allem dann, wenn Menschenleben in Gefahr sind.

Um sich im Straßenverkehr kenntlich zu machen, benutzen viele Feuerwehrmänner und -frauen im Einsatzfall eine entsprechende Kennzeichnung ihres Privatfahrzeuges in Form eines Dachaufaetzers (ähnlich einem Taxischild) oder einem Hinweisschild in der Frontscheibe. Dennoch verpflichten weder Sonderrechte, noch diese Kennzeichnung andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Gemäß § 38 StVO ist dieses Wegerecht ausschließlich Einsatzfahrzeugen mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn vorbehalten. Die Feuerwehr bittet dennoch ausdrücklich darum, in einer solchen Situation, falls ohne jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich, ein Überholen zu ermöglichen und ggf. Vorfahrt zu gewähren.

Umso mehr sich die Anfahrt der Feuerwehrangehörigen zum Gerätehaus verzögert, umso länger dauert es, bis die Einsatzfahrzeuge den Ort eines Brandes oder Verkehrsunfalls erreichen. Vielleicht stellen Sie sich in diesem Zusammenhang einfach einmal die Frage: Wie lange möchten Sie warten, wenn es in Ihrem Haus brennt und Menschenleben auf dem Spiel stehen?