Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger

29. März 2014

Im Rahmen des alltäglichen Einsatzgeschehen stehen die Männer und Frauen der Feuerwehren stets vor Herausforderungen, auch körperlicher Natur. Gerade der Einsatz unter schwerem Atemschutz erfordert ein hohes Maß an körperlicher Belastbarkeit und Ausdauer.

Aus diesem Grund ist die Absolvierung einer jährlichen Belastungübung neben der ärztlich bescheinigten Tauglichkiet Pflicht für jeden Atemschutzgeräteträger. An diesem Samstag übten die Geräteträger der Feuerwehr Geiselbullach zunächst das taktische Vorgehen bei Brandbekämpfung und Menschenrettung, sowieso das Absuchen von Brandräumen unter sogenannter „Nullsicht“, wenn der Rauch sich also so dicht gesammelt hat, dass man selbst die eigene Hand vor Augen nicht mehr sehen kann. Kein unrealistisches Szenario, zum Beispiel denkbar bei einem Küchen- oder Wohnungsbrand.

Am Nachmittag bot sich dann die Möglichkeit in einem ehemaligen Gaststättengebäude die gelernten Techniken im Rahmen einer Einsatzübung selbständig anzuwenden. Drei Trupps bekämpften unter schwerem Atemschutz den fiktiven Brand und suchten die Räumlichkeiten nach eingeschlossenen Personen ab.